Sanierungsfahrplan spart Investitionskosten

Gesetzliche Vorgaben bei einer Heizungsmodernisierung lassen sich relativ einfach erfüllen

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Er steht im Keller und führt dort ein Schattendasein. Und das seit Jahren, oftmals sogar Jahrzehnten. Viele Heizkessel haben die besten Zeiten hinter sich, verbrauchen zu viel Öl oder Gas. Wer steigenden Brennstoffpreisen ein Schnippchen schlagen möchte, sollte jetzt die alte Heizung durch ein modernes Brennwert-Heizsystem ersetzen. Die Sommermonate sind dafür ideal geeignet, weil man nicht heizen muss. Und der Warmwasserkomfort ist nur kurzzeitig eingeschränkt, denn in der Regel funktioniert die neue Anlage schon nach zwei Tagen.

Obwohl sie Energie und damit bares Geld sparen könnten, schieben viele Hauseigentümer eine Modernisierung hinaus, solange die alte Heizung noch läuft. Sie scheuen die Kosten und befürchten, dass sie aufgrund geltender Gesetze zusätzlich zu einer neuen Brennwertheizung auch noch regenerative Energien einbinden müssen, also beispielsweise eine Thermische Solaranlage. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg verlangt, dass nach einer Sanierung 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien gedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Das könnte sanierungswillige Hausbesitzer abschrecken.

Lediglich Empfehlungen
Doch diese Angst ist unbegründet, denn der Gesetzgeber hat eine Alternative geschaffen: den gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan. Ein Energieberater analysiert bei einer Begehung vor Ort den Ist-Zustand des Gebäudes. Im Sanierungsfahrplan für ein Wohngebäude schlägt er entweder eine umfassende Gesamtmaßnahme oder ein schrittweises Vorgehen mit Maßnahmenpaketen vor. Im Sanierungsfahrplan wird aufgezeigt, wie das Gebäude energetisch saniert werden kann.

Es besteht jedoch keine Verpflichtung für den Hauseigentümer, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Der Sanierungsfahrplan soll lediglich aufzeigen, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge für das Gebäude sinnvoll sind. Er liefert Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen.

Wer diesen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, erfüllt damit 5 Prozent des vom Gesetzgeber verlangten 15-prozentigen regenerativen Anteils an der Wärmeerzeugung. Die restlichen 10 Prozent lassen sich ganz einfach durch den Bezug von Bio-Erdgas oder Bio-Heizöl decken. Es muss also niemand eine geplante Heizungsmodernisierung verschieben aus Sorge, dass durch zusätzliche Auflagen die Investitionskosten steigen. Die Kosten für die Erstellung eines gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplans liegen bei etwa 500 Euro. Alle Fragen dazu beantworten die Thermregio-Fachpartner.

 

(© Text: Thomas Weilacher, Foto: Mediaparts - stock.adobe.com)