Biogas als Erfüllungsoption im Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Die Modernisierung des heimischen Heizsystems ist immer eine Investition in eine energieeffiziente Zukunft.

In Baden-Württemberg ist es aber zugleich auch eine Investition in eine klimafreundlichere Zukunft: Laut länderspezifischem Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist nämlich jeder Gebäudebesitzer, der seine Heizanlage im Altbau tauscht, dazu verpflichtet, 15 % Erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung einzusetzen.

Das Gesetz stellt den Betroffenen dabei mehrere Möglichkeiten zur Erfüllung bereit: So kann man Solarthermie auf dem Dach installieren, eine Wärmepumpe montieren, Kraft-Wärme-Kopplung nutzen oder eine Holzzentralheizung oder Einzelraumfeuerungsanlage betreiben. Auch Dämmmaßnahmen sind, ebenso wie die Installation von Photovoltaik oder der Anschluss an ein Wärmenetz, anerkannte Maßnahmen zur Gesetzeserfüllung. Seit der Novellierung 2015 können sich Haushalte darüber hinaus einen Sanierungsfahrplan anrechnen lassen. Diese Vor-Ort-Energieberatung zeigt den Ist-Zustand des Gebäudes auf und verweist auf einen potentiellen Soll-Zustand nach möglichen Verbesserungsmaßnahmen. Soll die Wärmeerzeugung über ein Gas- oder Ölbrennwert-Gerät geschehen, so müssen die Eigentümer 10 % Biogas oder Bioöl einsetzen. Damit kann das EWärmeG teilerfüllt werden.
 

Die Gesetzeserfüllung mit Biogas

Die Gesetzeserfüllung mit Biogas ist immer eine einfache und recht kostengünstige Variante und gilt in Baden-Württemberg als sozialverträgliche Option. Dieses liegt vor allem daran, dass man für den Einsatz von Biogas keine umständliche und kostenintensive Umrüstung der Gasheizung benötigt. Wichtig ist nur, dass eine moderne und effiziente Heizanlage installiert ist, die eine thermische Leistung von bis zu 50 kW nicht überschreitet. Zu beziehen ist dann kein reines fossiles Erdgas mehr, sondern ein Biogasmischprodukt, welches zu 90 % aus Erdgas und zu min. 10 % aus Biogas, auch Biomethan genannt, besteht.

Biogas wird bei der anaeroben Vergärung von Biomasse gewonnen und gibt bei seiner Verbrennung nur so viel CO2 frei, wie vorher in eben dieser Biomasse enthalten war. Durch diesen Ausgleich gilt der Brennstoff als klimaneutral. Es ist nicht zu verwechseln mit Öko- oder Klimagas. Auch bei diesen klimafreundlichen Gasformen wird sich um einen Ausgleich von Treibhausgasen in der Umwelt bemüht. Dieses funktioniert zum Beispiel durch Investitionen der Anbieter in Klimaschutzprojekte. Im Vergleich zu tatsächlichem Biogas sind diese Formen aber nicht zur Erfüllung des Wärmegesetzes in Baden-Württemberg anerkannt, da sie nicht zu einer nachhaltigen Veränderung des Gasmix beitragen.

Zu beachten ist weiter, dass der Einsatz von Biogas lediglich eine Teilerfüllungsoption ist.

 

Kombinationsmöglichkeiten von Biogas in EWärmeG

Mit dem Einsatz von Biogas erreicht man eine 2/3-Gesetzeserfüllung. Die restlichen 5 % Erneuerbare Energien müssen auf einem anderen Weg erreicht werden. Ein Ausgleich ist zum Beispiel mit Kellerdeckendämmung oder der Installation einer Solar- oder Photovoltaikanlage möglich. Da letzteres aber mit hohen Kosten verbunden ist, bietet sich die Durchführung eines Sanierungsfahrplans an. Wie bereits beschrieben, handelt es sich hierbei um eine energetische Vor-Ort-Beratung. Die hier identifizierten Maßnahmen müssen aber nicht durch den Gebäudeeigentümer durchgeführt werden. Zur Gesetzeserfüllung genügt die Inanspruchnahme der Beratung. Wird diese noch vor der Modernisierung des Heizsystems durchgeführt, kann sie darüber hinaus durch das Land gefördert werden. Damit stellt die Kombination von Biogas und Sanierungsfahrplan eine günstige Option der Gesetzeserfüllung dar.

Der Anbieter Klimakönner hat sich beispielsweise auf den Einsatz von Biogas im EWärmeG spezialisiert und bietet neben der Belieferung mit 10 %-Biogas auch die Vermittlung eines Sanierungsfahrplans an. Bei Abschluss eines Vertrags werden gleich alle Nachweise ausgestellt, die für die Gesetzeserfüllung bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde einzureichen sind. Hierbei handelt es sich nämlich nicht nur um eine Selbstauskunft des Eigentümers, welche Aussagen über die Nutzung von Erneuerbaren Energien zur Wärmegewinnung beinhaltet, sondern auch um einen Nachweis des zuständigen Heizungsfachbetriebs, sowie des Brennstofflieferanten.

 

(© Text und Fotos: Klimakönner GmbH, Münster - Autorin Text: Svenja Vogel)