15 Prozent regenerativ sind Pflicht bei der neuen Heizung

Spezielle Vorschrift in Baden-Württemberg lässt sich jedoch ohne großen finanziellen Mehraufwand erfüllen

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17,6 Jahre – so alt ist in Deutschland durchschnittlich die Heizung im Haus. Das hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ermittelt. Demnach wurde mehr als ein Drittel der Heizkessel vor 1995 eingebaut, ist also über 20 Jahre alt und erfüllt nicht mehr die aktuellen Anforderungen an Energieeffizienz. Eine Heizungsmodernisierung spart bares Geld, senkt deutlich den CO2-Ausstoß und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Dass sich die Investition in eine neue Heizung lohnt, steht außer Frage. Angesichts der Entwicklung der Öl- und Gaspreise in der jüngeren Vergangenheit amortisiert sich der Kauf in der Regel schon nach einigen Jahren. Bei der Entscheidung über die richtige Heizung sollte man sich durch einen thermregio-Fachbetrieb beraten lassen. Denn dabei sind auch gesetzliche Vorgaben wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) zu beachten. Wer sich danach richtet, kann durch eine staatliche Förderung seine Investitionskosten reduzieren.

Spezielle Regelung in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt darüber hinaus eine besondere Regelung. Wer seine alte Heizung durch neue Heizungstechnik ersetzt, muss regenerative Energien nutzen. Mittlerweile liegt der gefordert regenerative Anteil an der Wärmeerzeugung nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) bei 15 Prozent. Was nicht bedeutet, dass damit Öl- oder Gas-Brennwertkessel bei der Heizungsmodernisierung ausscheiden – im Gegenteil: Die Forderung lässt sich auch mit einem neuen Heizkessel für die Ölheizung oder Gasheizung zur effizienten Verbrennung fossiler Energien erfüllen. Es müssen also nicht gleich die Heizung mit Solar auf dem Dach oder der Holzpelletkessel im Keller sein.

Wer im Zuge der Heizungsmodernisierung einen neuen Öl- oder Gas-Brennwertkessel installieren lässt, kann Bio-Öl oder Bio-Gas nutzen. In der Regel bieten Heizöllieferanten und auch Energieversorger wie Stadtwerke ihren Kunden diese Möglichkeit. Sie mischen dem „normalen“ Brennstoff dann einen Anteil Bio-Öl beziehungsweise Bio-Gas bei. Bei einer Erdgas-Brennwertheizung bis 50 kW Leistung erfüllen Hauseigentümer damit ohne großen Aufwand 10 Prozent des EWärmeG. Die noch fehlenden 5 Prozent lassen sich relativ einfach mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erreichen, den ein anerkannter Energieberater erstellt. Darin werden die Möglichkeiten genannt, um zusätzlich Energie zu sparen – etwa durch eine Dämmung von Dach oder Fassade, einen Austausch der Fenster oder ein Wohnungslüftungssystem. Der Sanierungsfahrplan schlägt einen Zeitraum vor, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Es sind aber nur Empfehlungen, keine zwingenden Vorgaben. Schließlich soll niemand finanziell überfordert werden. Die Kosten für einen Sanierungsfahrplan betragen für Ein- und Zweifamilienhäuser je nach Aufwand rund 800 bis 1000 Euro, vom Land kann es dafür, je nach Gebäudegröße, zwischen 200 und 500 Euro Zuschuss geben.

 

(© Text: Thomas Weilacher - Foto: Jürgen Fälchle (stock.adobe.com | fotolia.com)