Ab 1. Januar 2018 muss der Förderantrag generell vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden.
Möchten Sie auf innovative Heizungsformen, wie beispielsweise Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpe umsteigen, müssen Sie künftig vor Auftragserteilung den Zuschuss beantragen. Versäumen Sie dies, wird Ihre Fördermöglichkeit abgelehnt.
Diese Neuregelung umfasst die Auftragsvergabe an einen Installationsbetrieb wie auch den Abschluss eines Contractingvertrags mit einem entsprechenden Anbieter. Vor jeglichem Vertragsabschluss müssen Sie den BAFA-Förderantrag stellen.
Fachplanungen dürfen Sie selbstverständlich vor Antragserstellung erbringen lassen.
Für Inbetriebnahmen bis zum 31. Dezember 2017 gilt eine Übergangsfrist. Sofern Sie Ihre neue Heizung bis zu diesem Termin in Betrieb nehmen, können Sie den Förderantrag auch abschließend stellen.
Die technischen Anforderungen an förderungsfähige Heizungsanlagen bleiben bestehen. Die Förderung selbst wird auf der Basis des sogenannten Marktanreizprogramms (MAP) gewährt.
Die ausführliche Pressemitteilung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle entdecken Sie …hier.
(Fotoquelle: pixabay.com - CC0 Public Domain Lizenz)