Heizungsmodernisierung - Es wird Zeit ...

Die EnEV (Energieeinsparverordnung) schreibt vor, dass Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen.

Gemäss der EnEV (Energieeinsparverordnung) dürfen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr betrieben werden.

Als Hauseigentümer sind Sie in vielen Fällen daher verpflichtet, Ihren Heizkessel erneuern zu lassen. 

Betroffen sind allerdings nicht Ein- und Zweifamilienhäuser, die am 1. Februar 2002 vom aktuellen Eigentümer selbst bewohnt wurden sowie Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

Wie alt Ihre Heizungsanlage ist, erkennen Sie am Typenschild, in den Protokollen Ihres Schornsteinfegers oder in den Bauunterlagen.

Fällt Ihre Heizungstechnik aufgrund der Betriebsdauer (noch) nicht unter die Vorgaben der EnEV, kann eine Austausch oder eine Modernisierung dennoch vorteilhaft für Sie sein. Neue Anlagen arbeiten effizienter und somit auch kostengünstiger. Und sind zugleich emissionsoptimiert und daher umweltfreundlicher.

Gerne beraten Sie Ihre Thermregio-Fachpartner unverbindlich und offen.

 

(Foto: pixabay.com - CC0 Public Domain Lizenz)