Im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen darf ein Vermieter die Kosten anteilig auf die Kaltmiete des Mieters umlegen.
Unterscheidung von Instandsetzung und Modernisierung
Wichtig ist, bei den Vorhaben zwischen Instandhaltung/-setzung und Modernisierung zu unterscheiden.
So ist beispielsweise ein durchgerosteter Wasserspeicher eine Instandsetzung, ebenso wie der Austausch von Rohren oder das Reparieren der defekten Heizungsanlage.
Eine Modernisierung liegt dagegen vor, wenn beispielsweise die Heizungsanlage mittels Brennwertgeräten oder neuen Umwälzpumpen auf einen technisch höheren Stand gebracht werden. Hiermit spart auch der Mieter 20 bis 30% Heizenergie ein.
Auch das Installieren einer Solaranlage ist eine Modernisierung.
Die Kosten für eine Instandsetzung sind ausschließlich vom Vermieter zu tragen, die Modernisierungsmaßnahmen dürfen anteilig auf den Mieter umgelegt werden.
Das Abgrenzen, welche Maßnahme eine Instandsetzung und welche eine Modernisierung ist, führt in der Praxis immer zu Diskussionen und leider auch Rechtsstreitigkeiten.
Erhöhung der Monats-/Jahresmiete
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes darf der Vermieter elf Prozent der Kosten der Modernisierungsmaßnahmen dauerhaft auf die Jahresmiete des Mieters umlegen.
Staatliche Förderzuschüsse müssen beim Errechnen der Mieterhöhung dabei ebenso herausgerechnet werden, wie etwaige Instandhaltungs-Anteile der Arbeiten.
Muss die Modernisierung angekündigt werden?
Der Vermieter muss die Modernisierungsmaßnahme mindestens drei Monate vor Beginn dem Mieter schriftlich ankündigen.
Inhalt und Umfang sowie Beginn und Zeitdauer der Maßnahme müssen dem Mieter bekannt gemacht werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte zudem das ausführende Handwerksunternehmen genannt werden.
Auch über eine etwaige Mieterhöhung, bedingt durch die Maßnahme, muss der Vermieter bereits zu diesem Zeitpunkt detailliert informieren.
Muss eine Modernisierung akzeptiert werden?
Modernisierungsmaßnahmen müssen vom Mieter in der Regel geduldet werden, wenn Sie die Wohnqualität verbessern oder helfen, Energie einzusparen.
Ideal ist natürlich, wenn die Modernisierung im gemeinsamen Miteinander zwischen Vermieter und Mieter erfolgt und nicht beispielsweise die neue Heizung in dem kalten Wintermonate installiert wird.
Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung
Mit Zugang der Information zur Mieterhöhung kann das Mietverhältnis bis spätestens zum letzten Tag des Folgemonats mit einer Frist zum Ende des nachfolgendenden Monats gekündigt werden.
(© Text: Thermregio GmbH - Foto: pixabay.com - CC0 Public Domain Lizenz)