Hinweispflicht für Heizungsbauer im Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Im baden-württembergischen EWärmeG sind die betroffenen Gebäudeeigentümer gemäß Nutzungspflicht nicht die einzigen Verpflichteten:

Auch Heizungsbauer, Energieberater und alle Betriebe, die an der Modernisierung bzw. dem Einbau des Heizsystems beteiligt sind, unterliegen einem Leistungssoll im EWärmeG. Sie sind durch die Landesregierung angehalten, die Eigentümer über die Möglichkeiten der Erfüllung zu informieren. Bei Nichteinhaltung dieser Hinweispflicht, kann es zu Strafzahlungen kommen.

Entscheidend ist, dass die Sachkundigen noch vor der Modernisierung oder Installation über die Vorschriften aufklären. So können sich die Gebäudeeigentümer für die passende Erfüllungsoption entscheiden und ein entsprechendes Heizsystem installieren. Kommen die Fachbetriebe dieser Pflicht aber nicht nach, so wird vielfach eine Heizanlage montiert, welche die Eigentümer dann im Nachhinein in der Gesetzeserfüllung stark einschränkt. Nach der Neuinstallation wollen diese schließlich nur ungern weiteres Geld in die Hand nehmen, um das Heizsystem anzupassen. Auch der Finanzzuschuss für einen Sanierungsfahrplan kann dann nicht mehr in Anspruch genommen werden, da die energetische Vor-Ort-Beratung nur vor der Modernisierung förderfähig ist.

Eine Umfrage der Klimakönner GmbH hat jetzt aber ergeben, dass die Fachbetriebe ihrem Soll nicht immer nachkommen. Lediglich knappe 35 % der befragten Kunden des Biogasanbieters haben angegeben, dass sie durch Ihren Heizungsbauer oder Schornsteinfeger informiert wurden. Über 20 % haben erst durch ein Aufforderungsschreiben der Stadt oder des Landes von Ihrer Einsatzpflicht von Erneuerbaren Energien erfahren und waren demnach in ihren Optionen zur Gesetzeserfüllung des EWärmeG eingeschränkt.

Dabei wurden bereits erste Maßnahmen getroffen, um die Fachbetriebe bei ihrer Pflichterfüllung zu unterstützen. Eine allumfassende und zeitintensive Aufklärung ist dabei zwar wünschenswert aber gar nicht nötig. Laut Gesetz genügt es, wenn der entsprechende Sachkundige dem Eigentümer ein Merkblatt über das Wärmegesetz aushändigt. Bereitgestellt wird dieses unter anderem durch das vom baden-württembergischen Umweltministerium geförderte Marketing- und Informationsprogramm Zukunft-Altbau. Weiter soll eine App zum EWärmeG den Heizungsbauern, Energieberatern und Schornsteinfegern den Umgang mit den Richtlinien erleichtern.

Nach ihrer Umfrage hat auch die Klimakönner GmbH erste Maßnahmen eingeleitet, um die Informationslage innerhalb der Fachbetriebe zu verbessern und eine Informationsplattform inkl. Partnerprogramm entwickelt. Hier finden sich relevante Informationen, Merkblätter und  Nachweisvordrucke auf einen Blick.

Angedacht ist auch eine baldige Evaluation des EWärmeG 2015 durch das Bundesumweltministerium. Inwieweit diese Problematik dort thematisiert wird, bleibt abzuwarten. Zu hoffen ist auf weitere kommunikative Maßnahmen, die die Aufklärung über das Wärmegesetz nicht nur bei den Fachbetrieben, sondern auch in der baden-württembergischen Bevölkerung fördern. Schließlich sind die Vorschriften ein interessanter Weg, um die bundesweiten Klimaziele anzugehen. Inwieweit sich ein solches Gesetz auch in anderen Bundesländern realisieren lässt, ist dann aber wieder ein ganz anderes Thema. 

 

(© Text und Foto: Klimakönner GmbH, Münster - Autorin Text: Svenja Vogel)