Unterscheidung von Verbrauchsausweis und Energieausweis
Im Verbrauchsausweis müssen nur die Verbrauchsdaten von Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahren vermerkt werden. Sorgfältig sollten hierbei die Ablesezeiträume dokumentiert werden.
Zusätzlich enthalten sein müssen Informationen zur Gebäudedämmung, zu Fenstern und der Heizungsanlage.
Die Daten, die für den Verbrauchsausweis erforderlich sind, sind relativ einfach zu ermitteln und festzuhalten. Daher ist diese Ausweisvariante entsprechend günstig. Online finden sich schon Downloadvorlagen für unter EUR 30,00.
Soll ein Haus verkauft oder erstmalig vermietet werden, benötigt der Verkäufer/Vermieter den gesetzlich vorgeschrieben Energieausweis, auch Energiebedarfsausweis oder Bedarfsausweis genannt.
Auch bei einem künftigen Wechsel des Mieters, muss der Hausbesitzer den gültigen Energieausweis unaufgefordert vorlegen.
Bereits vor Vertragsabschluss haben Käufer oder neue Mieter somit die Möglichkeit und das Recht, die Inhalte und Daten des Energieausweises zu erfahren.
Beim Verkauf der Immobilie muss der Energieausweis dem Käufer unverlangt ausgehändigt werden.
Errechnet und belegt wird hierbei, wie hoch der theoretische Energiebedarf eines Hauses ist. Soll das Gebäude saniert werden, zeigen sich eventuelle Schwachstellen deutlich auf. Empfehlungen zur Modernisierung – auch Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Heizungssanierung betreffend –, sowie Tipps, wie und an welchen Stellen sich Energie einsparen lässt, ergänzen den Energieausweis sinnvoll.
Immobilienbesitzer, die im eigenen Haus wohnen, weder vermieten, noch verkaufen wollen, benötigen hingegen keinen Energieausweis.
Ausnahmen bestehen ferner bei sehr kleinen Wohnhäusern mit weniger als 50 m2 Wohnfläche. Ebenfalls von der Pflicht befreit, einen Energieausweis vorzulegen, sind Besitzer denkmalgeschützter Gebäude.
Neubau-Objekte erhalten vom Architekten, bzw. Bauträger grundsätzlich einen Energiebedarfsausweis.
Gültigkeit des Energieausweises
Der Energieausweis ist zehn Jahren ab Ausstellungsdatum gültig.
Wurden zwischenzeitlich umfangreiche Sanierungen oder Umbauten am Gebäude vorgenommen, muss der Energiebedarf neu errechnet werden.
Wer stellt Hausbesitzern/Vermietern den Energieausweis aus?
Den Energieausweis erhalten Hausbesitzer direkt von ausgewiesenen Energieberatern, Handwerker mit entsprechender Qualifikation sowie von Architekten und Bau- oder Planungsingenieuren.
In letzter Zeit haben sich auch viele Onlineplattformen etabliert, die innerhalb weniger Tage den Energieausweis fertigen. Hierbei müssen Sie allerdings viele Daten selbst ermitteln und erfassen. Dem entsprechend ist diese Variante allerdings etwas preisgünstiger.
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