Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ermöglicht den Einsatz von erneuerbaren flüssigen und gasförmigen Brennstoffen, um die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen. Dies ist besonders wichtig, da bundesweit rund 5,1 Millionen Ölheizungen und 650.000 Flüssiggasheizungen im Einsatz sind. Viele dieser Gebäude lassen sich nicht einfach auf Strom oder Fernwärme umstellen. Deshalb erlaubt das GEG, neue Heizkessel für flüssige Energieträger einzubauen – vorausgesetzt, ein bestimmter Anteil erneuerbarer Energien wird genutzt. Dieser Anteil steigt bis 2045 schrittweise auf 100 %.
Geräte, die das "Green-Fuels-Ready"-Label tragen, können bereits heute vollständig mit erneuerbaren flüssigen Brennstoffen betrieben werden. Dennoch ist es weiterhin sinnvoll, den Energieverbrauch zu senken, z.B. durch den Einsatz von Hybridheizungen und eine verbesserte Gebäudedämmung. Der en2x-Verband betont jedoch, dass der Gesetzgeber die Vorschriften optimieren sollte. Aktuell müssen erneuerbare Brennstoffe individuell an Haushalte geliefert werden, was den Prozess verkompliziert und verteuert. Eine bilanzielle Erfüllung – ähnlich wie bei Erdgas und Strom – könnte dies effizienter gestalten.
Weitere Informationen zur Zukunft von Ölheizungen findet ihr unter www.zukunftsheizen.de.
© Eine Pressemitteilung von en2x.de.
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