Dem Staat aufs Dach steigen

Mit einer Solathermieanlage erfüllen Hauseigentümer bei einer Heizungsmodernisierung die gesetzlichen Vorgaben und senken dauerhaft ihre Energiekosten.

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Baden-Württemberg wird gerne auch als „Musterländle“ bezeichnet. Und mustergültig will der Südwesten Deutschlands auch beim Klimaschutz sein – deshalb hat die Regierungskoalition im Jahr 2015 das bestehende Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) noch einmal verschärft. Wer in einem bestehenden Gebäude die Heizung modernisiert, muss mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Die Vorgabe gilt sowohl in Wohnhäusern als auch in sogenannten Nichtwohngebäuden wie Büro- oder Verwaltungsgebäuden, Hotels, Ladengeschäften oder Schulen und Kindergärten.

Eine gute Möglichkeit, die Anforderung aus dem EWärmeG zu erfüllen, ist der Einbau einer Solarthermieanlage. Diese wird in der Regel auf dem Dach installiert und arbeitet mit einem speziellen Fluid. Mit Hilfe einer Pumpe zirkuliert dieses zwischen den Solarkollektoren auf dem Dach und dem Speicher im Keller. Die Flüssigkeit erhitzt sich durch die Sonneneinstrahlung und erwärmt dann das Wasser im Speicher. Auf diese Weise ist die erzeugte Wärme kostenlos, es fällt lediglich Strom für die Pumpe an.

Wärme im Sommer – Heizung im Winter
Im Sommer erzeugen Gebäudeeigentümer ihr Warmwasser, im Winter kann das System – wenn es entsprechend ausgelegt ist – auch die Heizung unterstützen. In bewohnten Häusern lässt sich mit 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche pro Quadratmeter Wohnfläche die gesetzliche Pflicht aus dem EWärmeG vollständig erfüllen. Im Mehrfamilienhaus reduziert sich die Kollektorfläche auf 0,06 Quadratmeter pro Quadratmeter Wohnfläche. Hochgerechnet bedeutet dies: Für je 100 Quadratmeter Wohnfläche eines Ein- oder Zweifamilienhauses reichen 7 Quadratmeter Solarkollektoren, bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten genügen 6 Quadratmeter je 100 Quadratmeter Wohnfläche.

Thermregio-Fachbetriebe sind spezialisiert auf die Installation von Solarthermieanlagen in Kombination mit einem modernen Brennwertkessel bei einer Heizungsmodernisierung. Für den gesetzlich verlangten Nachweis reicht es aus, die installierte Fläche vom Fachhandwerker bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für Nichtwohngebäude: Bei 1000 Quadratmeter Nettogrundfläche sind die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes mit einer 60 Quadratmeter großen Solarthermieanlage bereits erfüllt. Die Investition in diese nachhaltige Wärmeerzeugung dient nicht alleine dem Klimaschutz, sondern reduziert dauerhaft die Energiekosten und rechnet sich.

(© Text: Thomas Weilacher - Foto: Christian - stock.adobe.com)