Staatliche Förderung für Blockheizkraftwerke

Staatliche Förderung für Blockheizkraftwerke

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützen die moderne Heizungstechnik

Wer würde sich nicht freuen, wenn ihm der Staat Geld schenkt? Tatsächlich gibt es das bei einer Investition in effiziente Heizungstechnik durch ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Weil diese Anlagen sowohl Strom auch Wärme erzeugen, dadurch den eingesetzten Brennstoff besonders gut nutzen und den CO2-Ausstoß senken, können Investoren sowohl einen Zuschuss als auch einen Förderkredit beantragen. Wichtigste Voraussetzung: Der entsprechende Antrag muss vor dem Beginn der Installation gestellt und bewilligt sein. Wer dies nicht berücksichtigt, verwirkt die Möglichkeit einer staatlichen Unterstützung.

In der Vergangenheit haben sich die Fördersätze immer wieder geändert. Deshalb sollten interessierte Bauherren einen Heizungsfachmann zu Rate ziehen, der entsprechende Informationen über die aktuellen Werte hat. Er weiß auch, welche länderspezifischen oder eventuell sogar regionalen Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen.

Förderkredite der KfW-Bank
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist auf Bundesebene für die BHKW-Förderung zuständig. Wird die Anlage zur Strom- und Wärmegewinnung mit fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme betrieben, greift das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“. Zielgruppe sind Gewerbe, Freiberufler, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, die den erzeugten Strom entweder selber nutzen oder in das allgemeine Versorgungsnetz einspeisen möchten. Dieses Programm ist auch für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern interessant, für die sich ein Mini- oder Mikro-BHKW eignet. Ebenfalls für kleinere Anlagen gedacht ist das Programm 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ – hier werden Blockheizkraftwerke mit Brennstoffzelle unterstützt. Bauträger oder Unternehmen, die in eine Großanlage investieren möchten, sollten sich das Programm „Erneuerbare Energien – Premium“ näher ansehen mit einer maximalen Kredithöhe von 25 Millionen Euro.

BAFA bezuschusst Mini-Blockheizkraftwerke
Ebenfalls bundesweit verfügbar sind Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Mini-BHKWs bis 20 kW elektrischer Leistung fördert. Hier kann man als Richtwert ansetzen: Je höher die Leistung, desto höher der Zuschuss. Allerdings steigen auch die Investitionskosten mit der Leistungsgröße der Strom- und Heiztechnik. Die Fördermittel des BAFA müssen, anders als bei der KfW, nicht zurückbezahlt werden, weil es sich um einen Zuschuss handelt. Die Förderhöhe beginnt bei 1.900 Euro und endet bei einem Mini-BHKW mit 20 kW elektrischer Leistung bei 3.500 Euro. Mit den BAFA-Zuschüssen sollen die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung im Bereich kleinerer Objektversorgung erschlossen werden. Die Förderung ist Teil der nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung, wonach bis zum Jahr 2020 die CO2-Emissionen um mindestens 40 Prozent sinken sollen.

Besonders effiziente Mini-Blockheizkraftwerke können zusätzlich zur Basisförderung einen Wärme- und/oder Stromeffizienzbonus erhalten. Der Wärmeeffizienzbonus beträgt 25 Prozent der oben genannten Basisförderung und wird für Mini-KWK-Anlagen gewährt, die mit einem (zweiten) Abgaswärmetauscher zur Nutzung von Brennwert Gas-Technologie ausgestattet und an eine hydraulisch abgeglichene Zentralheizung angeschlossen sind. Hierdurch werden die thermische Effizienz und damit der Gesamtwirkungsgrad verbessert. Der Stromeffizienzbonus beträgt 60 Prozent der Basisförderung und wird für Anlagen mit einem besonders hohen elektrischen Wirkungsgrad gewährt.

Investoren, die den Einbau eines Blockheizkraftwerks zur gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung als Zentralheizung planen, finden detaillierte Informationen im Internet unter www.kfw.de und www.bafa.de