Staatliche Förderung für Brennstoffzellenheizung

Staatliche Förderung für Brennstoffzellenheizung

Durch Zuschüsse können Hauseigentümer die Investitionskosten um bis zu 40 Prozent senken

Bislang sind Brennstoffzellen-Heizsysteme in Deutschland noch wenig verbreitet. Und das, obwohl die Technologie erprobt und ausgereift ist. In erster Linie lassen sich Hausbesitzer von den vergleichsweise hohen Investitionskosten abschrecken. Um die Zukunftstechnologie weiter im Markt zu forcieren, unterstützt die öffentliche Hand den Einbau durch Zuschüsse. Wer alle Fördermöglichkeiten ausschöpft und sauber kalkuliert, findet in der Brennstoffzellenheizung eine wirtschaftlich interessante Alternative zu etablierten Systemen der Kraft-Wärme-Kopplung. So ist es durchaus realistisch, die Investitionskosten um rund 40 Prozent zu reduzieren.

Zuschüsse für Wohn- und Firmengebäude
Sowohl im Neubau als auch bei einer Heizungsmodernisierung ist eine Förderung durch Bund, Länder und Kommunen möglich, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt seit dem Jahr 2016 die Markteinführung der innovativen, stromerzeugenden Brennstoffzellenheizung mit dem KfW-Programm 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“. Zielgruppe sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Seit 2017 gibt es auch Fördergelder für Nichtwohngebäude, beispielsweise von kleinen und mittleren Unternehmen.

Die staatliche Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  • 5.700 Euro Grundbetrag
  • 450 Euro je angefangener 100 Watt elektrischer Leistung

Die Mittel sind allerdings auf höchstens 40 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten begrenzt.

Grundsätzlich müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen für einen Zuschuss erfüllen. So wird verlangt, dass die Brennstoffzellenheizung in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden ist. Mit dem Einbau soll ein vom Hersteller geschulter Fachmann beauftragt werden, der parallel den hydraulischen Abgleich des gesamten Systems vornimmt. Auch die Effizienz ist vorgegeben: Der Gesamtwirkungsgrad bei der Inbetriebnahme muss 82 Prozent betragen, die Untergrenze für den elektrischen Wirkungsgrad liegt bei 32 Prozent. Schließlich ist noch ein Vollwartungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren nötig.

Außer der KfW-Förderungen können Interessenten auch in den Genuss von Fördermitteln des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (www.bmwi.de) kommen. Es lohnt sich also durchaus, über eine Brennstoffzellenheizung nachzudenken.


Weitere Informationen zu möglichen Fördermitteln rund um Ihre Heizungsmodernisierung entdecken Sie auch ...hier.