Gasheizung kaputt: Staatliche Förderung nutzen

Gasheizung kaputt: Staatliche Förderung nutzen

Hauseigentümer können für eine Modernisierung der Zentralheizung finanzielle Unterstützung erhalten

Die Entscheidung für eine neue Zentralheizung ist immer mit Investitionskosten verbunden. Wer jedoch nicht nur den einmaligen Aufwand betrachtet, sondern in der Gesamtschau auch die Einsparung beim Brennstoff und den verbesserten Komfort, wird schnell zum Ergebnis kommen: Der Austausch alter Heiztechnik lohnt sich auf jeden Fall und man läuft nicht Gefahr, dass plötzlich die Heizung kaputt geht. Hinzu kommt: Der Staat unterstützt die Modernisierung – insbesondere wenn regenerative Energien mit einbezogen werden. Mit Brennwert Gas und einer Solaranlage für Heizung und Warmwasser sind Hauseigentümer bei der Förderung ganz vorne dabei, der Antrag muss aber immer vor Beginn der Sanierung gestellt werden.

Bundesweit können Hausbesitzer von Förderprogrammen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) profitieren. Der Staat subventioniert die Modernisierung der Heizungstechnik, weil dies ein wichtiger Faktor zur Erreichung die Klimaschutzziele ist. Darüber hinaus stehen in den Bundesländern teilweise weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung, sogar einige regionale Energieversorger finanzieren den Austausch der Zentralheizung mit. Wer eine Modernisierung plant, sollte sich rechtzeitig von einem Heizungsfachbetrieb beraten lassen. Hier sind die Experten gefragt, weil es nicht immer ganz einfach ist, den Überblick bei der Förderung für die Gasheizung zu behalten. Manchmal lassen sich auch verschiedene Angebote kombinieren.

Förderung durch das BAFA
Maximal 2.500 Euro Zuschuss gibt es vom BAFA als Förderung, wenn ein alter Gasheizkessel durch ein modernes Brennwert-Gas-Gerät ersetzt wird. Dieser Betrag ist an die Kombination mit der Installation einer Solarthermieanlage plus Pufferspeicher mit einem Mindestvolumen von 40 Litern gekoppelt und gilt nur für bestehende Gebäude. Die Kollektorfläche der Solaranlage muss 7 bis 14 Quadratmeter betragen und die Heizung unterstützen. Bei einer Kollektorfläche von 15 bis 40 Quadratmetern erhalten Anlagenbesitzer weitere 140 Euro je Quadratmeter. Eine weitere Voraussetzung für einen Zuschuss ist der hydraulische Abgleich der Zentralheizung.

Wer eine neue Heizung Brennwert Gas in einem Altbau installieren lässt und mit einer Solaranlage kombiniert, die lediglich warmes Wasser liefert, erhält ebenfalls eine Förderung des BAFA. Der Zuschuss beträgt mindestens 500 Euro je Anlage (Kollektorfläche 3 bis 10 Quadratmeter) sowie 500 Euro für den Austausch des alten Gasheizkessels. Auch hier müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, etwa ein Pufferspeicher mit mindestens 200 Liter Fassungsvermögen.

Detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen stehen im Internet unter www.bafa.de.

Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt den Einbau von energiesparender Gasheiztechnik in Form von zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen. Voraussetzung ist, dass die Anlage dauerhaft im Betrieb Brennwert Gas arbeitet. Auch der hydraulische Abgleich ist vorgeschrieben, sodass eine effiziente Wärmeverteilung im gesamten Gebäude gewährleistet wird. Grundsätzlich gilt auch bei der KfW: Der Antrag auf finanzielle Unterstützung muss vor dem Einbau der neuen Heizungstechnik gestellt werden.

Für Hauseigentümer relevant sind bei der Modernisierung mit Brennwert Gas zwei Förderprogramme: Das KfW-Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ sowie die Programme 151/152 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“. Durch die sehr guten ­Konditionen und einen Tilgungs­zuschuss von bis zu 27.500 Euro, den es nur bei der KfW gibt, profitieren Sanierer von einem negativen effektiven Jahres­zins. Sie zahlen also weniger zurück, als sie aufgenommen haben.

Details über die Bedingungen stehen im Internet unter www.kfw.de.