Staatliche Förderung der Holzheizung

Staatliche Förderung der Holzheizung

Zuschuss und zinsgünstige Darlehen für den Einbau regenerativer Heiztechnik

Für den Klimaschutz hat die Heizung eine große Bedeutung. Durchschnittlich sind Heizungsanlagen in Deutschland 17,6 Jahre alt und erreichen somit bei weitem nicht mehr die Effizienzwerte moderner Wärmeerzeuger. Um Ressourcen zu schonen und den Verbrauch von Öl und Gas zu reduzieren, fördert der Staat speziell den Einsatz regenerativer Energien. Zu den umweltschonenden Technologien gehört die Holzheizung – die deshalb auch von der öffentlichen Hand unterstützt wird. Wer in einem Neubau eine Holzheizung installiert oder bei einer Anlagenmodernisierung den alten Kessel durch einen Holzheizkessel ersetzt, kann in der Regel auf diese staatliche Förderung zugreifen. Zuschüsse gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), zinsgünstige Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Teilweise bieten auch Kommunen und Bundesländer eine Förderung an, detaillierte Auskunft können Heizungsfachbetriebe vor Ort geben. Grundsätzlich werden Fördermittel nur ausbezahlt, wenn der Antrag vor Beginn der Investition gestellt wurde.

Die BAFA-Förderung erfolgt als Zuschuss, der nicht mehr zurückbezahlt werden muss. Die drei Stufen bei Holzheizungen sind:

  • Basisförderung bei einer Heizungsmodernisierung in Bestandsgebäuden
  • Innovationsförderung bei besonders effizienten Heizungen im Falle einer Modernisierung oder im Neubau
  • Bonusförderung bei einer Anlagenerneuerung, wenn noch weitere Maßnahmen durchgeführt werden

Förderung Scheitholzkessel
Für einen vom BAFA zugelassenen Scheitholzkessel erhalten Bauherren oder Sanierer mindestens 2.000 Euro, wenn ein Pufferspeicher mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 55 Litern je kW eingeplant ist. Nutzt der Scheitholzkessel Brennwerttechnik oder hat einen Partikelabscheider, gibt es einen höheren Zuschuss. Im Altbau sind es zurzeit 3.000 Euro Förderung für eine neue Holzheizung mit Partikelabscheider, im Neubau lediglich 2.000 Euro.

Förderung Pellet- und Holzhackschnitzelkessel
Generell müssen Investoren für einen Pellet- oder Holzhackschnitzelkessel etwas tiefer in die Tasche greifen – dafür dürfen sie sich über eine höhere Förderung freuen: Mindestens 3.000 Euro erhalten Hauseigentümer als Zuschuss. Die genauen Summen differieren, je nachdem ob die Technik in einem Bestandsgebäude oder einem Neubau installiert wird.

Wer in einem älteren Gebäude eine neue Pelletheizung einbauen lässt, erhält:

  • 3.000 Euro, wenn bereits ein Pufferspeicher vorhanden ist
  • 3.500 Euro für einen Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher

Alle Fördermöglichkeiten, individuell auf die jeweiligen Anlagenkonstellationen zugeschnitten, stehen auf der Homepage des BAFA

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt den Einbau einer Holzheizung durch zinsgünstige Darlehen. Mittel werden im Programm 167 „Energieeffizientes Sanieren – Ergänzungskredit“ zur Verfügung gestellt. Die maximale Kreditsumme je Wohneinheit beträgt 50.000 Euro, die Summe aus Kredit und BAFA-Zuschuss darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Aktuell liegt der effektive Jahreszins bei 0,78 %.

Details zu den Kreditangeboten der KfW-Bank finden Interessierte auf der Homepage der KfW-Bank