Investoren können zwischen einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen wählen

Investoren können zwischen einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen wählen

Wer sich für eine Pelletheizung entscheidet, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Deshalb unterstützt der Staat den Einbau dieser Systeme – entweder durch einen Zuschuss oder mit einem zinsgünstigen Darlehen. Neben den bundesweiten Fördermaßnahmen gibt es auch auf Ebene der Länder und teilweise sogar der Kommunen zusätzliche finanzielle Unterstützung. Es ist also nicht immer ganz einfach, den Überblick zu behalten. Deshalb sollten Investoren rechtzeitig einen Fachmann zu Rate ziehen, der Zugriff auf entsprechende Datenbanken hat. Grundsätzlich aber gilt: Ob Zuschuss oder zinsgünstiger Kredit, in jedem Fall muss der entsprechende Antrag gestellt werden, bevor die Maßnahme beginnt.

Für eine neue Pelletheizung müssen Hauseigentümer je nach Größe der Anlage und der weiteren Komponenten mit Investitionskosten zwischen 12.000 Euro und 20.000 Euro rechnen. Gerade deshalb sollten sich Anlagenbetreiber die Chance nicht entgehen lassen, mehrere 1000 Euro an Zuschüssen über das Marktanreizprogramm (MAP) und das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) zu erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus sind Pellets von der Energiesteuer befreit, und der Mehrwertsteuersatz liegt bei 7 Prozent.

Voraussetzung für die Förderung der Pelletheizung ist, dass die jeweilige Anlage vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft und zugelassen wurde. Ob das der Fall ist, erfahren Hausbesitzer über die Liste für förderfähige Biomasseanlagen, die das BAFA regelmäßig erweitert. Die Höhe des Zuschusses hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab, deshalb ist eine allgemein gültige Aussage nicht möglich. Grundsätzlich können Hausbesitzer aber von einem möglichen Zuschuss zwischen 3.000 und 3.500 Euro ausgehen beziehungsweise von 80 Euro je Kilowatt Heizleistung. Dieser Betrag gilt für Pelletheizungen mit 5 bis 100 Kilowatt Leistung.

Förderung im Gebäudebestand
Unterschieden werden muss zunächst zwischen einer Heizungsmodernisierung und einem Neubau. Bei einer Modernisierung im Gebäudebestand bietet das BAFA eine Basisförderung. Die Basisförderung für die Errichtung einer Pelletheizung erhalten Investoren, wenn im Gebäude ein Heizungssystem vorhanden war. Dieses muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage bereits seit mindestens zwei Jahren installiert gewesen sein.

Fördervoraussetzungen für Pelletkessel in bestehenden Gebäuden:

  • Nennwärmeleistung zwischen 5 und 100 Kilowatt
  • Pufferspeicher Kombinationskessel: mindestens 55 Liter/kW Nennwärmeleistung für den handbeschickten Anlagenteil
  • Ausschließlicher Einsatz von naturbelassener Biomasse
  • Einhaltung bestimmter Grenzwerte auf Basis eines Volumengehalts an Sauerstoff im Abgas von 13 % im Normzustand (273 K, 1013 hPa)
  • Kesselwirkungsgrad mindestens 89 %
  • Nachweis des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
  • Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Benutzung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe nach 1. BImSchV

Über die Basisförderung hinaus können noch weitere Fördermittel beantragt werden, etwa wenn die Pelletheizung mit einem neuen Pufferspeicher kombiniert wird. Einen Kombinationsbonus kann beantragen, wer gleichzeitig noch eine förderfähige Solarthermie- oder Wärmepumpenanlage einbauen lässt oder die Biomasseanlage an ein Wärmenetz anschließt.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen stehen im Internet unter www.bafa.de

Förderung im Neubau
Auch im Neubau können Bauherren Zuschüsse für die Installation einer Pelletheizung erhalten. Gefördert wird die Errichtung oder die Nachrüstung von Biomasseanlagen mit einer Einrichtung zur Brennwertnutzung (Abgaswärmetauscher). Sowohl die Pelletheizung als auch die Einrichtung zur Brennwertnutzung müssen vom BAFA als förderfähig eingestuft sein.

Die Innovationsförderung beträgt pauschal 3.000 Euro je Anlage. Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Scheitholz sind gleichermaßen förderfähig.

Fördervoraussetzungen für Pelletkessel im Neubau:

  • Nennwärmeleistung zwischen 5 und 100 Kilowatt
  • Pufferspeicher Kombinationskessel: Mindestens 55 Liter/Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Anlagenteil

Technische Voraussetzungen

  • Integration eines kondensierenden Abgaswärmetauschers oder -wäschers
  • Einbau von sekundären Bauteilen im Abgasweg zur Steigerung des Wärmeertrages durch Abgaskondensation
  • Integration einer Einrichtung zur Abscheidung der im Abgas enthaltenen Partikel (sekundäre Partikelabscheidung)
  • Einbau von sekundären Bauteilen im Abgasweg zur Minderung der im Abgas enthaltenen Partikel
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Bescheinigung über das Ergebnis der Überprüfung, Messung und Benutzung für eine Feuerungsanlage für feste Brennstoffe nach 1. BImSchV

Auch im Neubau können, analog zu   Bestandsgebäuden, zusätzliche Fördermittel beantragt werden. Wer sich darüber informieren möchte, findet im Internet unter www.bafa.de alle Details zu den verschiedenen Programmen und Möglichkeiten.

Zinsgünstige Darlehen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Hauseigentümern zinsgünstige Kredite für den Einbau einer Pelletheizung an. Verschiedene Programme sind auf individuelle Gegebenheiten zugeschnitten. Es besteht sogar die Möglichkeit, eine Förderung durch das BAFA mit einem zinsgünstigen Darlehen der KfW zu kombinieren, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.