Staatliche Förderung für Solaranlagen

Staatliche Förderung für Solaranlagen

BAFA und KfW unterstützen die regenerative Strom- und Wärmeerzeugung

Größere Unabhängigkeit von der Energiepreisentwicklung – wer wünscht sich das nicht? Mit einer Solaranlage, die die Kraft der Sonne nutzt, ist dies möglich. Hauseigentümer können dieses gigantische Kraftwerk am Himmel sowohl zur Stromerzeugung als auch zur Wärmegewinnung für eine Zentralheizung nutzen. Der Staat unterstützt die Investitionen, denn Solaranlagen leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Förderprogramme gibt es für Photovoltaik (Strom) und Solarthermie (Wärme).

Förderung Photovoltaik
Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV) eine auf 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Das bedeutet: Wer im November 2019 eine PV-Anlage mit einer Leistung bis 10 Kilowatt Peak (kWp) in Betrieb genommen hat, erhält bis November 2039 eine Vergütung von 10,08 Cent je Kilowattstunde, wenn er den regenerativ erzeugten Strom in das öffentliche Versorgungsnetz einspeist. Die Höhe der Vergütung ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken, deshalb verbrauchen viele Anlagenbetreiber den auf dem Dach ihres Wohnhauses erzeugten Strom zunehmend selber. Dies ist wirtschaftlich sinnvoll angesichts eines durchschnittlichen Strompreises von etwa 28 ct/kWh.

Bundesweit unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den Einbau von Photovoltaikanlagen – dazu wurde das „Programm Erneuerbare Energie – Standard (270)“ aufgelegt. Gefördert werden neben dem Anlagenkauf auch die Installationskosten sowie die Erweiterung bestehender Anlagen. Beispiel: Für ein Darlehen in Höhe von 50.000 Euro beträgt der effektive Jahreszins 1,03 Prozent bei 5 Jahren Laufzeit und einem tilgungsfreien Anlaufjahr (Stand November 2019). Die jeweiligen Konditionen müssen individuell abgefragt werden. Ist zur Installation der PV-Anlage eine Dachsanierung erforderlich, können die Kosten dafür mitfinanziert werden. Wichtig ist, dass Hauseigentümer den Förderantrag stellen, bevor ein Liefer- oder Leistungsvertrag unterschrieben wurde.

Förderung Solarthermie
Komplexer sind die Fördermöglichkeiten bei Solarthermieanlagen. Hier greifen bundesweit Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unterschieden werden Zuschüsse, die nicht zurückbezahlt werden müssen und Kredite mit besonders niedrigen Zinsen, die man zurückzahlen muss.

Vom BAFA bezuschusst wird die Errichtung und Erweiterung von Solarthermieanlagen bis 100 Quadratmeter Kollektorfläche unter anderem für die Warmwasserbereitung, die Raumheizung oder beides zusammen. Für den Einbau in bestehenden Gebäuden stehen zur Auswahl: Basis- und Zusatzförderungen sowie Innovations- und Zusatzförderung. Eine Basisförderung erhalten Hausbesitzer für die Installation oder Erweiterung einer Solarthermieanlage, wenn im Gebäude ein vor mindestens zwei Jahren eingebautes Heizsystem vorhanden ist. Die Basisförderung beträgt 50 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 500 Euro je Anlage zur reinen Warmwasserbereitung. Voraussetzungen sind:

  • Minimale Bruttokollektorfläche 3 m2
  • Maximale Bruttokollektorfläche 40 m2
  • Speichervolumen: Mindestens 200 Liter
  • Einbau mindestens eines Funktionskontrollgeräts/ Wärmemengenzählers
  • Zusätzlich bei Vakuumröhrenkollektoren ab 20 m² Bruttokollektorfläche: mindestens ein Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf
  • Zusätzlich bei Flachkollektoren ab 30 m² Bruttokollektorfläche: mindestens ein Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf

Bei einer Solarthermieanlage zur Raumheizung sowie zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung liegt die Basisförderung bei 140 Euro je angefangenem Quadratmater Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch bei 2.000 Euro je Anlage*. Voraussetzungen sind:

  • Minimale Bruttokollektorfläche Vakuumröhrenkollektoren: 7 m²
  • Minimale Bruttokollektorfläche Flachkollektoren: 9 m²
  • Maximale Bruttokollektorfläche: 40 m²
  • Speichervolumen bei Vakuumröhrenkollektoren: mindestens 50 Liter/m² Bruttokollektorfläche
  • Speichervolumen bei Flachkollektoren: mindestens 40 Liter/m² Bruttokollektorfläche
  • Einbau mindestens eines Funktionskontrollgeräts/ Wärmemengenzählers
  • Zusätzlich bei Vakuumröhrenkollektoren ab 20 m² Bruttokollektorfläche: mindestens ein Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf
  • Zusätzlich bei Flachkollektoren ab 30 m² Bruttokollektorfläche: mindestens ein Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf

*ausgenommen Luftkollektoranlagen bei Anlagen ausschließlich zur Raumheizung

Darüber hinaus können Hauseigentümer im Zusammenhang mit einer Solarthermieanlage noch weitere Förderungen nutzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies sind Kombinationsbonus, Gebäudeeffizienzbonus oder Einzelmaßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage.

Die Innovations- und Zusatzförderung kann ausschließlich für große Solarthermieanlagen beantragt werden, beispielsweise für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche. Die Innovationsförderung beträgt für Anlagen zur Warmwasserbereitung 100 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, bei der Raumheizung sowie der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung sind es 200 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet ebenfalls verschiedene Fördermöglichkeiten an – beispielsweise im Programm 167 „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ die Option auf einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Das Besondere: die Fördermittel sind mit den Mitteln des BAFA kombinierbar. Die kombinierten Fördermittel von KfW & BAFA dürfen die Gesamtkosten allerdings nicht übersteigen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, der Zinssatz beträgt 2,02 Prozent effektiv bei zehn Jahren Laufzeit.

Weitere Informationen zu den staatlichen Förderprogrammen für Photovoltaik und Solarthermie stehen im Internet unter: