Staatliche Wärmepumpen-Förderung

Staatliche Wärmepumpen-Förderung

Hauseigentümer erhalten finanzielle Unterstützung durch einen Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen

Wärmepumpen arbeiten besonders klimaschonend. Deshalb fördert der Staat den Einbau im Rahmen des Marktanreizprogramms. In der Regel werden Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen an Hauseigentümer ausbezahlt, die ein bestehendes Heizsystem modernisieren und damit durch CO2-Reduzierung zum Umweltschutz beitragen. Heizungsanlagen im Neubau werden nur selten gefördert. Eine Ausnahme sind besonders effiziente Wärmepumpen. Bauherren können Zuschüsse (Innovations- und Zusatzförderung) für Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen (über 4,5) oder mit verbesserter Systemeffizienz beantragen. Nicht förderfähig sind Luft-Luft-Wärmepumpen und Warmwasserwärmepumpen.

Wer Geld vom Staat für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien erhalten möchte, sollte eine wesentliche Voraussetzung beachten: Der Förderantrag für die Wärmepumpe muss immer vor der Auftragserteilung beziehungsweise dem Vertragsabschluss gemeinsam mit dem Heizungsfachbetrieb gestellt werden. Andernfalls geht man leer aus. Grundsätzlich können Hauseigentümer wählen zwischen einem Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einem zinsgünstigen Kredit der KfW-Bank. Der größte Unterschied besteht darin, dass der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden muss. Für diese Programme stellt die Bundesregierung rund 300 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung.

Zuschüsse des BAFA

Abgesehen von einigen Ausnahmen fördert der Staat Wärmepumpen aller am Markt verfügbaren Leistungsklassen – von wenigen Kilowattstunden bis zu 100 kW. Um in den Genuss der BAFA-Förderung zu kommen, müssen Hausbesitzer eine mindestens zwei Jahre alte Heizungsanlage ersetzen. Die Höhe der Wärmepumpenförderung hängt von der jeweiligen Bauart ab. Mindestens 4.500 Euro Zuschuss gibt es für eine gasbetriebene Wärmepumpe, 1.300 Euro für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und 4.000 Euro beim Einbau einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe oder einer Sole-Wasser-Wärmepumpe. Besonders effiziente Geräte können sogar noch höher bezuschusst werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Zinsgünstige Kredite der KfW-Bank

Wer sich für einen zinsgünstigen Kredit entscheidet, muss einen entsprechenden Antrag bei der KfW-Bank stellen. Finanzielle Mittel gibt es dann aus dem KfW-Programm 167 „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ das eingeführt wurde, um das Zuschussprogramm des BAFA für Hausbesitzer zu ergänzen, die ihre neue Heizung nicht komplett bar bezahlen können. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, der Kredit kann über einen Zeitraum zwischen vier und zehn Jahren zurückbezahlt werden. Die tilgungsfreie Anlaufzeit liegt bei einem bis zwei Jahren, der Anfangszins ist auf zehn Jahre festgeschrieben. Eine Voraussetzung für die Bewilligung: Ein Energieberater muss in das Projekt involviert sein.

Weitere Informationen zur Förderung von Wärmepumpen gibt es unter www.bafa.de oder www.kfw.de


Weitere Informationen zu möglichen Fördermitteln rund um Ihre Heizungsmodernisierung entdecken Sie auch ...hier.